Der Drittbezug bei Gewalt

Ob man einen anderen auch mit Gewalt gegen eine dritte Person gemäß § 240 StGB nötigen kann, ist ungeklärt. Zu denken ist an Fälle, in denen der Täter ein Kind vor den Augen des Vaters misshandelt, um diesen zu einem Verhalten zu zwingen. Dawid Ligocki wendet sich zunächst dem umstrittenen Gewaltbegriff zu und prüft, ob man die Strafbarkeit unter Rückgriff auf ein weites Verständnis der strafrechtlichen Gewalt begründen kann. Sodann untersucht er, ob und inwieweit die Anwendung von Gewalt gegen Dritte unter den Nötigungstatbestand fällt. Bei der Analyse kommt der Gesetzessystematik eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin wird die Frage erörtert, ob zwischen dem Opfer der Gewalt und dem Opfer der Nötigung eine bestimmte Nähebeziehung vorliegen muss. Der Verfasser schlägt eine differenzierte Lösung über die objektive Zurechnung vor.

Geboren 1989; Studium von German and Polish Law (Magister- und LL.M.-Studium) und Rechtswissenschaften (Staatsexamen) sowie Promotion an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Referendar am OLG Brandenburg.