Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit der DDRbei Todesurteilen

Die Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit war nicht nur neben der HA XX eine der wichtigsten, sondern auch eine besondere im Gefüge des MfS. Das erklärt sich daraus, dass sie keine operative Diensteinheit, sondern ein Ermittlungsorgan war und vorwiegend in politischen Strafsachen die Ermittlungen führte. Die Stellung dieses Untersuchungsorgans war nicht nur innerhalb des MfS außerordentlich stark, sondern auch gegenüber der Deutschen Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Soweit erforderlich konnte die HA IX alle Verfahren an sich ziehen und bearbeiten und war dabei keineswegs auf politische Strafsachen beschränkt, konnte also auch Straftaten der allgemeinen Kriminalität bearbeiten. Was 'erforderlich' war, bestimmte das Untersuchungsorgan selbst. Einfluss genommen wurde durch die sogenannten Prozessvorschläge der HA IX, die in der Strafprozessordnung nicht enthalten waren. Sie waren nicht als Weisung zu verstehen, in der Praxis lief es aber auf dasselbe hinaus. In wichtigen Verfahren waren diese vom Politbüro zu bestätigen

Dr. Thomas von Lindheim war als Jurist lange Jahre im Gesamtdeutschen Institut, einer nachgeordneten Behörde des Ministeriums für innerdeutsche Beziehungen, tätig. Dort befasste er sich vorwiegend mit Fragen des DDR-Straf- und -Strafprozessrechts. Nach der Wende war er beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschäftigt. Längere Zeit arbeitete er in der Forschungsabteilung der Behörde, unter anderem zum Thema HAI X des MfS

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