Der Einsatz von Kostenausgleichsvereinbarungen beim Vertrieb von Netto-Lebensversicherungen: Wirtschaftliche Eigensicherung auf Kosten des Verbraucherschutzes?

Das im Jahr 2000 gegründete Liechtensteiner Versicherungsunternehmen 'PrismaLife AG'' bietet am deutschen Versicherungsmarkt Nettopolicen mit Kostenausgleichsvereinbarungen im Bereich der Lebensversicherung an. Mit Hilfe dieser Produktart wird dem Verbraucher eine höherwertige Transparenz versprochen, da die mit dem Abschluss des Vertrages einhergehenden Kosten unmittelbar und konkret dargestellt werden. Für den Verbraucher werden solche Kostenausgleichsvereinbarungen erst dann zum Problem, sollten der Versicherungsvertrag frühzeitig gekündigt werden. Denn trotz Beendigung des Versicherungsvertrages ist der Verbraucher nach wie vor dazu verpflichtet, weiterhin die angefallenen Abschluss- und Vertriebskosten für die Nettopolice zu tragen. Dieser Umstand führt zwangsläufig zu Missstimmungen und viele Verbraucher sehen den Einsatz der Kostenausgleichsvereinbarung als weiteres Instrument zur 'Abzocke'' an. Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Wirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) unter Berücksichtigung von Verbraucherschutzaspekten sowie ökonomischer Faktoren im Geschäft der Lebensversicherungen. (Stand Februar 2014)

Michael Skirlo, LL.B., wurde 1985 in München geboren. Sein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Wismar schloss der Autor im Jahre 2014 mit dem akademischen Grad des Bachelors of Laws erfolgreich ab. Als gelernter Kaufmann für Versicherungen un

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