Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Technische Universität Dresden (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Dresdner Schloss-Seminar zum Staatsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Einsatzes von sogenannten Wahlcomputern bei Bundestagswahlen. Sie beleuchtet praktische und theoretische Argumente für und wider den Einsatz technischer Hilfsmittel bei demokratischen Wahlen und analysiert das "Wahlcomputer"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005. Bei der Betrachtung der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und der Herausbildung der modernen Demokratie in Europa und der westlichen Welt sind es in den seltensten Fällen Fragen technischer Entwicklung, die prioritäre Stellung einnehmen. Gemeinhin werden lediglich diejenigen geschichtlichen, kulturellen und sozialen Ereignisse für die Beschaffenheit der politischen Verfasstheit als Gründe herangezogen, die positiv normative Wirkung entfalten konnten. Diese Haltung entbehrt auf den ersten Blick einer gewissen Legitimität nicht, doch ist sie in ihrer Ignoranz hintergründiger Aspekte gegenüber höchst unvollständig. Diese müssen zunächst in ihrem historischen Kontext beleuchtet werden. Trotz aller Schwierigkeiten, die sich unweigerlich mit dem Anspruch auf universelle Darstellbarkeit verknüpfen, erscheint es notwendig, über die üblichen Untersuchungsgegenstände hinauszugehen, um die Genese heutiger Gesellschaftsmuster auch politisch und juristisch angemessen beschreiben zu können. Es ist Bestreben der Arbeit, daran durch die Verbindung der juristischen, politischen und technischen Erfordernisse der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Wahlgeräten zu partizipieren.