Der Einzelne in der offenen Staatlichkeit

Zur Bewältigung der Herausforderungen von Globalisierung und Internationalisierung bedarf es zunehmend bi- und multilateraler Kooperationen. Zwischenstaatliche Kooperationen bergen allerdings auch beachtliches Gefährdungspotential für die davon betroffenen Individuen. Dieses Gefährdungspotential sowie die rechtlichen Wechselbeziehungen von grundgesetzlichem Grundrechtsschutz, der Verfassungsentscheidung für die offene Staatlichkeit und völker- bzw. unionsrechtlichen Vorgaben stellen die Grundrechtsdogmatik vor komplexe Herausforderungen. Sich diesen Herausforderungen annehmend erarbeitet Daniel Wolff eine allgemeine Grundrechtsdogmatik für Fallgestaltungen internationaler Zusammenarbeit und skizziert auf diese Weise grundgesetzliche Grenzen der zwischenstaatlichen Kooperation.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft und der Philosophie in Heidelberg, London und München; Referendariat im OLG-Bezirk München mit Wahlstation am Bundesverfassungsgericht; ab 2015 Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht der LMU München; 2019 Promotion an der LMU München; 2019/2020 LL.M. Studium an der Yale Law School; seit Mai 2021 Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg.

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