Der Entschädigungsanspruch gemäß § 56 Abs. 1 IfSG. Aktuelle Rechtsprechung zur Corona-bedingten Quarantäne

Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit bietet eine juristisch fundierte Handreichung für Personalreferent:innen zu Ansprüchen auf Verdienstausfallentschädigung bei Corona-bedingter Quarantäne von Mitarbeiter:innen nach § 56 Absatz 1 IfSG. Die Autorin fasst die aktuelle Rechtsprechung (Stand: März 2022) zum Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG zusammen. Dabei erfolgt eine Abgrenzung zu vorrangigen Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach § 3 Absatz 1 EFZG und Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung nach § 616 S. 1 BGB.

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