Der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) als Verfassungsgericht

Der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), der ursprünglich zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten wirtschaftlicher Natur errichtet wurde, ist seit 2005 auch für Verstöße gegen Menschenrechte zuständig. Noch vor dem Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof, der seine Tätigkeit 2006 aufnahm, war er damit als gerichtliche Instanz für die effektive Durchsetzung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker zuständig - und dies sogar ohne vorherige Erschöpfung des Rechtswegs. Dieser Menschenrechtsauftrag führte zu einem Zuständigkeitskonflikt zwischen dem ECOWAS-Gerichtshof auf der einen und den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten auf der anderen Seite. Wie lässt sich der Konflikt lösen? Wie kann die Supranationalität des ECOWAS-Gerichtshofs völkerrechtlich eingeordnet werden? Wie sollte das Verhältnis zwischen dem Gerichtshof und den mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichten ausgestaltet werden? Kangnikoé Bado untersucht diese Fragen und schlägt Lösungen zur Behebung des Spannungsverhältnisses zwischen den Gerichten beider Ebenen vor.

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft an der Université de Lomé (Togo) und an der Université de Ouagadougou (Burkina Faso); Stipendiat des Lehrstuhls UNESCO für den Studiengang DEA (Diplome D´Études Approfondies) an der Universität d´Abomey-Calavi (Benin); Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung; 2012 LL.M. an der Universität Heidelberg; Wissenschaftlicher-Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2015 Promotion; seit 2016 Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München.