Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Gut (13 Punkte), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht), Veranstaltung: Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gleichbehandlungsgrundsatz nimmt im Gesellschaftsrecht den Rang eines allgemeinen verbandsübergreifenden Rechtsgrundsatzes ein, der seiner Natur nach mit dem Prinzip der guten Sitten oder dem Grundsatz von Treu und Glauben verglichen werden kann. Aufgrund seiner engen Verwandtschaft zu ihnen wird die Gleichbehandlung auch als spezieller Unterfall von Treu und Glauben gesehen. Wie der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht der Gleichbehandlungsgrundsatz die ihm unterliegenden Rechtsverhältnisse ganz allgemein in ihrem gesamten Bestand und stellt somit eine Generalklausel dar, die für alle Gemeinschaftsverhältnisse Geltung beansprucht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz enthält einerseits ein allgemeines Ordnungs- und Auslegungsprinzip für die innergemeinschaftlichen Beziehungen. Weiter gibt er einen richtungweisenden Maßstab sowie die Grundregel für die inhaltliche Gestaltung aller Maßnahmen im Rahmen einer Gemeinschaft vor, die die Stellung der Mitglieder und ihr Verhältnis zueinander und zur Gemeinschaft berühren.

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