Der Grenzbereich zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit in der Patientenversorgung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 2,1, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt verletzt, zu der er verpflichtet ist. Die Sorgfaltspflicht gilt als verletzt, sofern das Pflegepersonal die gesicherten pflegerischen Kenntnisse missachtet. Grundlage dafür sind die §§ 276 ff. BGB und §§ 823. Die Sorgfaltspflicht berücksichtigt alle Erkenntnisse der Situation und der Umgebung eines Patienten. Die Sorgfaltskultur des Pflegebereichs/Gesundheitsorgans hat einen entscheidenden Einfluss darauf, welchen Stellwert Patientensicherheit einnimmt und durch welche Maßnahmen des Risikomanagements in ihrer Gesamtheit sicherer wird. Bei der Sicherheitskultur spielen unterschiedliche Faktoren eine wesentliche Rolle. Die vorliegende Arbeit soll entsprechend dieser zugrunde liegenden Problematik die Fahrlässigkeit der Patientenversorgung durch den Leistungsbringer untersuchen. Es soll sowohl den bedingten Vorsatz sowie die bewusste Fahrlässigkeit durchleuchten. Dazu werden vorerst Begriffe definiert und die rechtliche Grundlage erforscht. Im Anschluss erfolgt eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse, um einen möglichen Ausblick und Auslöser, die für das Scheitern der Patientenversorgung verantwortlich sind, zu liefern.