Der Grundrechtsverzicht als dogmatische Kategorie

Der Grundrechtsverzicht wird seit Langem in Literatur und Praxis diskutiert, ohne dass es bisher einen Konsens über seine Merkmale sowie seine dogmatische Einordnung und Zulässigkeit gibt. Die Untersuchung legt diese Problematik unter Berücksichtigung der verschiedenen Grundrechtsdimensionen dar. Nach der Konkretisierung des Begriffs in Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten ermittelt die Autorin die Verzichtsinteressen des Einzelnen und stellt ihnen gegenläufige Interessen der Allgemeinheit gegenüber. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes ergibt ein dogmatisches System zur Bestimmung der Zulässigkeit des Grundrechtsverzichts und dessen Verhältnis zu den Pflichten der Legislative. Das Ergebnis wird in praktisch relevanten Fallkonstellationen wie der unlängst diskutierten Landarztquote sowie dem Hirntodkonzept des Transplantationsrechts zur Lösung herangezogen, ebenso bei der Beurteilung klassischer Fragestellungen wie der Zulässigkeit von Zwergenweitwurf oder Paintball.