Der Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung.

2 Abs. 2 JGG verzahnt das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht derart, dass die allgemeinen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts weitgehend auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Allerdings bestehen bei dieser Altersgruppe zahlreiche - empirisch abgesicherte - Besonderheiten. Straftaten junger Menschen unterscheiden sich in ihren Entstehungsprozessen und Bedeutungszusammenhängen von der Delinquenz Erwachsener. Dies wurde und wird bei der Strafgesetzgebung, aber auch in der Strafrechtspraxis kaum berücksichtigt. Die daraus resultierende altersgruppenübergreifende Anwendung der Normen des StGB und der StPO führt regelhaft zu einer Überkriminalisierung junger Menschen und es entsteht die Problemlage, dass sich das Strafrecht als widersinnig und dysfunktional für die Entwicklung der betroffenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden erweist. Für diese grundlegende Problematik bietet die Arbeit eine Lösung an: den Grundsatz der jugendgemäßen Auslegung. Hierunter versteht man eine strafbarkeitsbegrenzende Auslegung der allgemeinen Strafnormen, die sich an den Besonderheiten Jugendlicher und Heranwachsender orientiert und insbesondere die Unterschiede gegenüber Erwachsenen bei der strafrechtlichen Rechtsanwendung berücksichtigt.

Alexa Zierer studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften mit strafrechtlichem Schwerpunkt an der Ludwig-Maximilians-Universität München und schloss dieses im Jahr 2017 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte Alexa Zierer von 2017 bis 2019 am Oberlandesgericht München mit einer Wahlstation beim Bayerischen Landeskriminalamt. 2019 legte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Von Januar 2020 bis Oktober 2022 war Alexa Zierer Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Kölbel an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Sommersemester 2022 nahm die Juristische Fakultät die Arbeit als Dissertation an. Seit Oktober 2022 ist Alexa Zierer Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut.

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