Der Insolvenzverwalter im russischen und deutschen Recht

Der Insolvenzverwalter bildet im Insolvenzrecht nahezu jeder Rechtsordnung die Zentralgestalt. Seine Ausbildung und Fähigkeiten, aber auch seine Erfahrung und sein Berufsethos entscheiden über den Erfolg einer Sanierung oder die Sammlung einer ausreichenden Masse. In erhöhtem Maße gilt dies für eine Rechtsordnung, die sich wie die russische in einer tief greifenden Transformation befindet. In der Planwirtschaft der Sowjetunion gab es systembedingt kein Insolvenzrecht. Nach dem Systemwechsel erließ Russland 1992, 1998 und 2002 Insolvenzgesetze. Zeitgleich begann der Aufbau von Insolvenzgerichten, ein Berufsstand der Insolvenzverwalter bildete sich. Die beiden russischen Insolvenzgesetze von 1998 und 2002 sind in zeitlicher Nähe zur deutschen Insolvenzordnung von 1999 entstanden. Da Russland und Deutschland bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens für den Insolvenzverwalter sehr unterschiedliche Wege gegangen sind, erbringt ein Vergleich spannende Erkenntnisse. Die komplette Neufassung des russischen Insolvenzrechts enthält auch für das deutsche Recht manch fruchtbare Anregung. Der vorliegende Band schildert kurz die Geschichte des russischen Insolvenzrechts und gibt einen Überblick über das Insolvenzverfahren in Russland. Der Insolvenzverwalter, seine Auswahl und Bestellung, Rechtsstatus, Kontrolle, Befugnisse, Haftung und Bezahlung bilden den Schwerpunkt der Arbeit. Dabei werden neben den Regeln des aktuellen Insolvenzgesetzes von 2002 auch die Normen des Gesetzes von 1998 dargestellt.

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