Der Irrtum im Außenwirtschaftsstrafrecht.

Obwohl sich bereits zahlreiche Autoren mit dem Irrtum über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht befasst haben, ist die damit verbundene strafrechtsdogmatische Problematik keineswegs erschöpfend ausgeleuchtet. Die Arbeit bereitet die in vielen Details umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums im Anwendungsbereich der Blanketttatbestände auf. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden auf die rechtswissenschaftlich bislang nur wenig bearbeitete Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Die von weiten Teilen der Literatur vertretenen irrtumsdogmatischen Konstruktionen nähern sich bedenklich weit der überkommenen Vorsatztheorie an. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und der Irrtum über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung sind deshalb nicht als Tatumstandsirrtum, sondern nach den Regeln des Verbotsirrtums zu behandeln.

Theresa Röttger studied at the Albert Ludwig University in Freiburg i. Br. and completed her legal traineeship at the Higher Regional Court of Stuttgart. She was admitted to the bar in 2019 and was awarded her doctorate by the Eberhard Karls University in Tübingen in 2023. Theresa Röttger first worked as a research assistant and later as a lawyer in the Stuttgart office of a renowned German law firm for white-collar crime. Since May 2023, Theresa Röttger has been working for an international corporate law firm in Hamburg.

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