Der Kirchenbann als politisches Machtmittel Gregors VII. und Alexanders III.

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Geschichte/Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: 'Das Papsttum im Mittelalter', Sprache: Deutsch, Abstract: Seit frühester Zeit gebrauchte die Kirche den Kirchenbann (Exkommunikation) als Sühne- und Besserungsmittel. Und zwar sowohl gegenüber einzelnen Personen wie auch gegenüber Körperschaften (z.B. Kapitel oder Klosterkonvente). Seit Papst Gregor VII. (1073-85) bedienten sich viele Päpste des kirchlichen Strafmittels, um in machtpolitischen Auseinandersetzungen unbeugsame Könige und Kaiser in die Knie zu zwingen. Ziel dieser Untersuchung, der eine ausführliche Definition des Kirchenbanns vorausgeht, ist zum einen, anhand zweier historisch verbürgter Fallbeispiele die jeweiligen Hintergründe, die zur Exkommunikation führten, zu erläutern und zum anderen, die Wirkung des kirchlichen Strafmittels zu untersuchen. Die Denk- und Handlungsweise der Antagonisten wird dabei zum Ausgangspunkt der Untersuchung erhoben. Ohne eine ausführliche Darstellung und Analyse der historischen Ereignisse, des Konfliktverhaltens der Zentralfiguren und ihrer Rechtsstandpunkte, ist ein umfassendes Verständnis nicht möglich. Zu fremd erscheint die Denkweise der mittelalterlichen Herrscher und kirchlichen Oberhäupter häufig, als dass man ihr Handeln auf Anhieb nachvollziehen könnte. Eines der bekanntesten Beispiele für die machtpolitischen Streitigkeiten zwischen regnum und sacerdotium um die weltliche Vormachtstellung ist der Konflikt zwischen Reformpapst Gregor VII. und Heinrich IV. (1050-1106). Der aufgrund des Haupstreitpunkts als Investiturstreit bezeichnete Konflikt, hervorgegangen aus der Gregorianischen Reform, gipfelte im berühmten Bußgang Heinrichs IV. nach Canossa. Der König musste große Strapazen auf sich nehmen, bis der Papst ihm schließlich die Absolution vom Bann erteilte. Da der König weiterhin an seinem Investiturrecht festhielt, folgte 1080 ein zweiter Bann. Ein weiteres Beispiel für die Bannung eines Kaisers ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Papst Alexander III. (1159-1181) und Friedrich I. Barbarossa (1152-1190). 18 Jahre lang rangen die Antagonisten um die Herrschaftsrechte und Besitzungen der Kurie in Italien. 17 Jahre lang war Friedrich I. mit dem Bann belegt. Erst 1177 schlossen die Parteien Frieden. Um zu verstehen, wie es zu diesen langjährigen Machtkämpfen kam, ist es wichtig, das Verhältnis Friedrich I. zu Alexanders unmittelbarem Vorgänger, Papst Hadrian IV., zu analysieren, da dieses die Grundlage für die weiteren Ereignisse bildet. Auch der Zeitraum von Hadrians Tod bis zum Pontifikatsantritt Alexanders III. wird berücksichtigt.