Der Konflikt der Hegelschen Rechtsphilosophie mit dem Liberalismus

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Philipps-Universität Marburg (Gesellschaftswissenschaften und Philosophie), Veranstaltung: Hegels Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Hegels Rechtsphilosophie als einen Verfassungsentwurf zu verstehen, dessen höchste Priorität in der Sicherung der Freiheit liegt, fällt bei einer ersten Lektüre keineswegs leicht. Der hegelsche Staat, eine Erbmonarchie mit einem komplexen Gesellschaftssystem aus Zünften, staatlichen Behörden und anderen Organen, scheint dem Individuum jede persönliche Freiheit zu nehmen und ihn in einem komplexen System der Bedürfnisse und Pflichten zu ersticken. Dies macht die beißende Kritik Karl Poppers auf den ersten Blick verständlich. Popper widmet Hegel ein Kapitel seines Texts über die offene Gesellschaft, das zwischen Spott, Polemik und offenem Hass jede mögliche Form der Antipathie enthält. Er wirft Hegel eine ¿Revitalisierung des Mythos von der Horde¿ vor, die Einführung einer autoritären Staatsideologie, die im Auftrag der preußischen Obrigkeit entwickelt worden war, um die Etablierung einer offenen, freiheitlichen Demokratie in Deutschland zu verhindern. In dieser Arbeit soll die Auseinandersetzung der hegelschen Rechtsphilosophie mit dem Liberalismus untersucht werden. Das Problem, eine allgemein gültige Definition von Liberalismus zu geben, soll durch Karl Popper gelöst werden, dessen Kontrast zu Hegel als Ausgangspunkt eines Vergleichs genommen wird. Dabei ist zunächst die Herkunft und Grundstruktur der Rechtsphilosophie zu untersuchen, desweitern die Staatskonzeption Hegels. An Hand der Vertragstheorie soll die Inkompatibilität beider Systeme gezeigt werden, um dann über die Frage der Souveränität zum eigentlichen Schlüsselbegriff, nämlich der Freiheit, zu kommen.

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