Der Konzerndatenschutzbeauftragte

Sebastian Braun-Lüdicke untersucht die Umsetzbarkeit einer gesetzlichen Regelung des Konzerndatenschutzbeauftragten in einem rechtstheoretischen, einem rechtspraktischen und einem empirischen Teil. Er zeigt die rechtlichen und praktischen Probleme der fehlenden Rechtsgrundlage auf und entwickelt einen Lösungsansatz in Form eines Normierungsvorschlags.

Dr. Sebastian Braun-Lüdicke studierte an den Universitäten Würzburg und Salamanca und promovierte anschließend bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Kassel. Er absolviert heute sein Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg.

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