Der Laienjournalismus im Internet als Teil der Medienöffentlichkeit im Strafverfahren.

Die Autorin untersucht die Medienöffentlichkeit im Strafverfahren aus dem völlig neuen Blickwinkel der im Internet publizierenden Laienjournalisten. Diese sind aufgrund der technischen Entwicklung in der Lage, Beiträge mit großer Breitenwirkung zu publizieren und sind ein vom Meinungsmarkt nicht mehr wegzudenkender Faktor. Ausgehend von der Behandlung des professionellen Journalismus als Medienöffentlichkeit untersucht Kujath bezüglich des neuen Laienjournalismus Fragestellungen wie seine grundrechtliche Schutzfähigkeit, sein Recht auf Zugang zu strafrechtlichen Verhandlungen, die Behandlung der ihm spezifischen Technik, die Anwendung der Pool-Lösung, die Gleichbehandlung im Rahmen des sitzungspolizeilichen Ermessens und die Anwendung des § 169 Satz 2 GVG. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass dem neuen Laienjournalismus ein dem grundrechtlichen Schutz professioneller Journalisten ebenbürtiger Schutz durch die Pressefreiheit zuteil werden muss. Weiterhin spricht sich die Autorin dafür aus, in verfassungskonformer Auslegung des § 169 Satz 2 GVG Ausnahmen von dem pauschalen Verbot von Ton- und Bewegtbildaufnahmen während der Verhandlung zuzulassen. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der 'Absolventen und Freunde der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin - Bibliotheksgesellschaft - e. V.' 2010.

Dr. Johanna Kujath wurde am 27. Januar 1982 in Berlin geboren. Nach Erwerb eines Foundation Degrees an der London University of the Arts im Bereich Film, studierte sie an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Dort promovierte sie bei Professor Dr. Bernd Heinrich. Ihre Dissertation wurde mit dem Promotionspreis der 'Absolventen und Freunde der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin Bibliotheksgesellschaft - e. V.' sowie mit dem Wissenschaftspreis der 'Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI)' ausgezeichnet. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Erich Pommer Institut für Medienrecht der Universität Potsdam sowie in der Sozietät Hogan & Hartson Raue LLP. Nach Abschluss der Dissertation absolvierte sie das Referendariat am Kammergericht Berlin.