Der Minderheitenschutz im Völkerrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Organisationen, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Genese, Struktur-, und Funktionswandel der Vereinten Nationen, Sprache: Deutsch, Abstract: ' Minderheitenschutz ist der Schutz von nicht herrschenden Gruppen, die wegen ihres gemeinsamen Wunsches auf Gleichbehandlung mit der Mehrheit ein bestimmtes Maß von Sonderbehandlung fordern, um ihre grundlegenden Eigenschaften, die sie von der Mehrheit unterscheiden, zu bewahren... Die grundlegenden schutzwürdigen Eigenschaften sind Abstammung, Sprache und Religion.' So lautet die Definition, die von der Unterkommission zur Förderung und dem Schutz von Menschenrechten, einer Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission, erarbeitet wurde. Francesco Capotorti, ein ehemaliger Sonderberichterstatter der UNO, stellte Ende der 1970er Jahre eine Definition für den Begriff Minderheit auf, die bis heute weitläufig, jedoch nicht von allen Staaten, anerkannt wird. Es gibt bis dato keine absolut allgemeingültige Definition des Begriffs Minderheit, so dass er von Staat zu Staat unterschiedlich ausgelegt wird. Dennoch ist der Minderheitenschutz heute fester Bestandteil des Völkerrechts und beruht auf Normen, welche die Kultur und Tradition von, hauptsächlich ethnischen und nationalen, Minderheiten schützen und ihre Interessen fördern sollen. Früher war Minderheitenschutz zunächst für religiöse Minderheiten von Bedeutung: So wurde zum Beispiel den Protestanten im Nürnberger Religionsfrieden von 1532 im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Ausübung ihrer Religion gestattet , wobei der Begriff Minderheitenschutz damals nicht verwendet wurde. In neuerer Zeit hat sich der Blickpunkt auf ethnische beziehungsweise nationale Minderheiten verschoben. Schon auf dem Wiener Kongress 1815 wurde eine internationale Vereinbarung zu diesem Thema getroffen, wodurch die polnische Minderheit in Preußen, Österreich und Russland nach der europäischen territorialen Neuordnung geschützt werden sollte . Nach dem Ersten Weltkrieg sollte diese Aufgabe der Völkerbund übernehmen. Multi- und bilaterale Verträge, wie die auf der Pariser Friedenskonferenz unterzeichneten Minderheitenschutzverträge, wurden geschaffen. Hinzu kamen Minderheitenschutzerklärungen einzelner Staaten, wie zum Beispiel die Erklärung Estlands vom 17.9.1923 oder die Erklärung Finnlands vom 27.6.1921. Inhaltlich ähnelten sich die Verträge sehr. Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im privaten und gesellschaftlichen Leben war darin verankert, wie auch ein Diskriminierungsschutz.

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