Der Öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht.

Der Öffentliche Auftraggeber nimmt im Vergaberecht eine zentrale Rolle ein. Als Tatbestand bestimmt er, ob ein Rechtsgeschäft dem Vergaberecht unterfällt - oder nicht. Der Tatbestand des Öffentlichen Auftraggebers ist deshalb seither Gradmesser und Stellschraube für den Erfolg des Europäischen Vergaberechts, das seinen Niederschlag erst 1998 im deutschen Recht fand. Diese Arbeit zeichnet nach, welchen Herausforderungen die Implementierung des Europäischen Vergaberechts begegnete und mit welchen Mitteln es gelingen kann, einem neuen Rechtsgebiet zur Geltung in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen zu verhelfen. Daneben untersucht und bewertet die Arbeit die zentrale Frage, inwieweit zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts eine trennscharfe Abgrenzung zwischen staatlichen und nicht staatlichen bzw. öffentlichen und nicht öffentlichen Auftraggebern überhaupt möglich ist und welche Korrekturen notwendig sind, damit der Rechtspraxis die nötige Rechtssicherheit gegeben ist.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und Aix-en-Provence war Nikolai Wessendorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität der Bundeswehr München am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan tätig. Über verschiedene Stationen in seiner Ausbildung, unter anderem an der Deutschen Botschaft in Dhaka, Bangladesch, kam er zum Anwaltsberuf, in dem er seit 2016 in München arbeitet. Nikolai Wessendorf ist unter anderem Assistant Editor des Oxford United Nations Charter Commentary sowie Autor verschiedener Kommentierungen zum Europarecht.