Der Parteibürger und der Kanzler

Die demokratische Öffentlichkeit macht sich nicht recht klar, dass primär rund eine Million Mitglieder der Parteien die Gatekeeper aller Parlamente sind und erst in zweiter Linie die Wählenden. Der Weg vom Artikel 21 des Grundgesetzes - "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit" - zum Staatsamt "Der Bundeskanzler" (Art. 63) ist uns nicht immer bewusst. Wer ist vertraut mit den Nominierungspfaden im Vorfeld von Parlamentswahlen? Sie werden farbig beleuchtet und in vielen Episoden anschaulich geschildert von einem Verfassungspatrioten. Wer nicht Mitglied einer demokratischen Partei ist, könnte durch das Buch eines langjährigen Parteimitglieds angeregt werden, über einen Beitritt nachzudenken. Wer bereits Parteimitglied ist, findet gewiss Erfahrungen, die er teilt, oder Ansichten, denen er widerspricht. Auf jeden Fall gilt die Überschrift eines Kapitels in der Mitte des Buches: "Der Parteibürger platziert den Kanzler."

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