Der Polizeibegriff im NS-Staat

Andreas Schwegel untersucht den tiefgreifenden Wandel des Polizeibegriffs während der NS-Diktatur. Sein besonderes Interesse gilt dem Einfluß von Polizeirechtsliteratur und Rechtsprechung. Die Untersuchung beginnt mit der Kodifikation des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG) von 1931. Dieses Gesetz verlieh dem liberal-rechtsstaatlichen Polizeibegriff in einer zeitgemäßen Fassung Ausdruck. Sodann wird dargestellt, wie sich in der frühen NS-Diktatur (1933-1935) das Polizeirecht durch die Vollmachten der Politischen Polizei und eine sukzessive Ideologisierung des PVG veränderte. Im Mittelpunkt stehen die Jahre 1936-1939, insbesondere die ideologische Transformation des Polizeibegriffs durch den II. Polizeirechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht. Spitzenjuristen der SS nutzten dieses Forum, um ihr Leitbild eines exekutiven Schutzorgans der 'Volksgemeinschaft' in Publizistik und Judikatur gezielt zu implementieren. In der Folgezeit bis zum Ende des Regimes etablierte sich schließlich eine neuartige Rechtsdoktrin. Sie orientierte sich an einem radikal-völkischen Polizeibegriff und schloß die gesetzmäßige Bindung der Polizei konsequent aus.

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