Der Prozeßvergleich in der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Felix Höpker unternimmt den Versuch, das im allgemeinen Verfahrensrecht fest verankerte Rechtsinstitut des Prozeßvergleichs im Verfassungsprozeßrecht zu rekonstruieren. Die Fortschreibung der Dogmatik des Vergleichs in den Verfassungsprozeß ist jedoch mit einer Reihe von Schwierigkeiten verbunden. Aus Sicht des materiellen Rechts stellt sich vor allem die Frage, inwieweit verfassungsgerichtliche Streitigkeiten einer Bereinigung durch Verträge überhaupt zugänglich sind. Zumindest bei den staatsorganisationsrechtlichen Streitigkeiten bestehen insoweit erhebliche Zweifel, wird doch der Organisationsteil der Verfassung gemeinhin als zwingendes Recht verstanden, das nicht zur Disposition irgendeines Beteiligten steht. In prozessualer Hinsicht drängt sich die Frage auf, ob ein verfassungsgerichtliches Verfahren, einmal begonnen, überhaupt noch durch Parteiprozeßhandlungen beendet werden kann. Verfassungsgerichtliche Streitigkeiten berühren ja typischerweise nicht nur die Belange der unmittelbar Beteiligten, sondern werfen Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung auf.