Der Rheinische Städtebund von 1254. Bewahrer des Reichsgedankens während des Interregnums?

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Die Macht der Städte. Städtebünde im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Rheinischen Städtebund von 1254-1256, also einem Einzelphänomen dieser Jahre, auseinander. Wie der Rheinische Städtebund gegründet wurde, vor allem welche Ziele er zu erfüllen beabsichtigte und welche wesentlichen Beschlüsse getroffen wurden beziehungsweise die Bündnispolitik allgemein sind zentrale Gegenstände dieser Arbeit. Das Ziel ist es zu analysieren, ob der Städtebund den Reichsgedanken während des Interregnums, der kaiserlosen Zeit, bewahrte. Aus dem Ziel der Arbeit leitet sich auch deren Aufbau ab. Zuerst wird dargestellt, wie sich die Forschung mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Darauf folgt der 'praktische Teil'. Es ist zunächst nötig die Voraussetzungen für die Entstehung des Rheinischen Städtebundes darzulegen. Hierzu wird die grundlegende Situation und politische Lage im Reich beschrieben. Im Anschluss daran soll verdeutlicht werden wie aus einer steigenden Städteentwicklung im 13. Jahrhundert, besonders aus den Initiativen der Städte Worms, Mainz und Oppenheim, der Rheinische Städtebund gegründet wurde. Daran angeknüpft soll die außergewöhnliche Bedeutung des Städtebundes mittels ihrer Weiterentwicklung prägnant dargestellt werden. Weiterhin werden die hauptsächlichen Absichten und Ziele des Bundes beleuchtet, ebenso bedeutende Beschlüsse. Im letzten Kapitel wird die Bündnispolitik explizit während der Thronvakanz erläutert, um verstärkt auf das Verhältnis König - Städtebund aufmerksam zu machen. In einem abschließenden Fazit sollen die bereits aufgezeigten Ergebnisse in Bezug auf die einleitende Fragestellung, ob der Rheinische Städtebund ein Bewahrer des Reichsgedankens war, zusammengefasst werden.