Der Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Sozialpolitik / Seminar: Gesundheitsökonomik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um den Umbau der sozialen Sicherungssysteme steht seit langem auf der sozialpolitischen Tagesordnung. So bewegten sich die Reform-Bemühungen der letzten Jahre stets zwischen der Notwendigkeit innovativer Wettbewerbsmodelle und der Beibehaltung der sozialen Grundsicherung. Hiervon war das Gesundheitswesen in besonderem Maße betroffen. Kritik von Überregulierung, Uneffektivität bis hin zu volkswirtschaftlicher Verschwendung trafen vor allem die Struktur der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Gesundheitsreform 1992, hier besonders das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG), versprach durch Einführung der allgemeinen Kassenwahlfreiheit insgesamt mehr Wettbewerb zum Wohle der Versicherten. Die finanzielle Ausgestaltung beinhaltete im Kern die Einführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den einzelnen Krankenkassen. Ziel war neben der Herstellung gleicher Startchancen für die Kassen die solidarische Finanzierung der Leistungen für bestehende verschiedene Risikogruppen. Als theoretische Konzeption durchdacht, war der RSA in der Praxis von Anfang an ein umstrittenes Element der neuen GKV-Wettbewerbsordnung. Kritiker sprachen von einem ,,Finanzausgleich durch die Hintertür"1 und bemängelten, der RSA hätte die politisch ungewollte Risikoselektion nicht verhindert. In Bezug hierauf soll die vorliegende Arbeit zunächst Grundstrukturen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, des Risikostrukturausgleiches und die sozialpolitisch gesehenen Notwendigkeiten des RSA aufzeigen. Weiterhin besteht die Absicht, in der Analyse Schwächen und Problemfelder des RSA als Transferinstrument zwischen den Krankenkassen darzustellen. Ziel ist es zu entscheiden, ob der RSA sich mit Hilfe von aktuell vorliegenden Reformenvorschlägen (bzw. schon verabschiedeten Gesetzen), wie z.B. der Einführung der von Lauterbach/Wille geforderten Wechselkomponente unter Berücksichtigung der Morbidität, noch ein geeignetes Mittel, darstellt einen auf Versorgungsqualität der Versicherten gerichteten Wettbewerb zu garantieren.