Der Rückgriff des Verkäufers nach § 445a BGB, § 445b BGB sowie § 478 BGB

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit thematisiert den Rückgriff des Verkäufers nach den am 01.01.2018 neu eingeführten § 445a und § 445b BGB sowie dem modifizierten § 478 BGB. Der Autor befasst sich vornehmlich mit der Entwicklung und dem Zweck der Neuregelung sowie mit den damit einhergehenden Problemstellungen unter Bezugnahme auf die jeweilige Norm. Ziel soll es sein, die Neuregelungen des Verkäuferregresses kritisch zu beleuchten und ggf. Problematiken zu hinterfragen. Im Rahmen der Reform der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung wurden die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB aF in Form der §§ 445a, 445b BGB nF in das allgemeine Kaufrecht übernommen. Sie regeln die Fälle, in denen der Verkäufer gegenüber seinem Lieferanten Rückgriffansprüche geltend macht, wenn er selbst von seinem Käufer wegen eines Mangels einer neu hergestellten Sache in Anspruch genommen wird. Die §§ 445a, 445b BGB nF genießen nunmehr einen eigenen allgemeinen Regelungsanspruch.