Der Rückzug von der Börse

Die gesetzliche Regelung des § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG normiert erstmals explizite, anlegerschützende Voraussetzungen für ein Delisting. Doch inwieweit stimmt die im 'Schnellverfahren' geschaffene Normrealität mit rechtsempirischen Untersuchungsergebnissen hinsichtlich sämtlicher Börsenrückzugsmöglichkeiten überein? Dazu werden die von empirischen Ereignisstudien untersuchten Aktienkursreaktionen auf die Ankündigung eines Delisting kritisch gewürdigt sowie die Interessenlage von Groß- und Minderheitsaktionären und des Emittenten beim Delisting aufgezeigt. Nachdem abstrakt eine Schutzwürdigkeit der Minderheitsaktionäre herausgearbeitet wird, lässt die detaillierte Analyse der Vorschrift kaum eine Frage offen. Abgerundet wird die Untersuchung durch die kritische Betrachtung der von der Norm gewählten Rechtsschutzausgestaltung und der Diskussion, ob der Anlegerschutz im Rahmen des Rechtsschutzes durch eine Implementierung von Elementen des Spruchverfahrens verbessert werden könnte.

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