Der Sachsenspiegel. Ein Beispiel für die rechtliche Stellung der Eheleute im 13. Jahrhundert

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit geht folgenden Fragen nach: Welche Formen der mittelalterlichen Ehe gab es? Welche Rechte hatten die Eheleute? Wie wird das Eherecht im Sachsenspiegel aufgeführt und welche Rechte hatten die Eheleute? Um diese Fragestellungen beantworten zu können, ist die vorliegende Arbeit in zwei Kapitel eingeteilt. Im ersten Kapitel wird zunächst auf die unterschiedlichen Eheformen des Mittelalters eingegangen, um den Begriff der mittelalterlichen Ehe näher zu erläutern. Im Einzelnen werden die Muntehe, die Friedelehe, die Kebsehe so-wie die Raub- und Entführungsehe betrachtet. In dem zweiten Kapitel liegt der Fokus auf dem Sachsenspiegel, welcher für diese Arbeit relevante Quellenpassagen darlegt. Nachdem auf den Inhalt und die Kontextualisierung des Sachsenspiegels eingegangen wurde, wird das Recht der Eheschließung, die Ehevormundschaft, das Ehegüterrecht, sowie das Scheidungs- und Erbrecht bearbeitet. Am Ende dieser Arbeit werden die Fragestellungen im Rückblick auf das Erarbeitete beantwortet. Die rechtliche Stellung des Einzelnen ist heute, wie auch im Mittelalter, von großer Bedeutung. Die mittelalterliche Auffassung von Recht unterschied sich jedoch von der heutigen. Recht bedeutete sowohl Recht, als auch Pflicht, im Sinne von Gerechtigkeit, Treue und Wahrhaftigkeit. Des Weiteren war die mittelalterliche Rechtsordnung weitgehend eine mündliche. Die einzuhaltenden Normen waren ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht, welches von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Erst im 12. Jahrhundert drang aus Oberitalien das wiederentdeckte römische Recht in die europäische Rechtsordnung des Mittelalters ein. Dieses war im Gegensatz zum heimischen Recht umfangreich und schriftlich festgehalten. Im 13. Jahrhundert begann daraufhin in Europa die Zeit der Rechtsspiegel, welche keine offiziellen Gesetzesbücher, sondern Privataufzeichnungen des Gewohnheitsrechts waren. Besonders nennenswert ist daher der Sachsenspiegel, das erste deutschsprachige Prosawerk und, neben dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, ebenfalls das älteste deutschsprachige Rechtsbuch. Typisch für unsere Rezeption der Gesellschaftsordnung und der Rechtskultur des Mittelalters scheint die ungleiche Stellung von Mann und Frau: Frauen sind den Männern unterlegen, haben weder Rechte noch Freiheiten. Besonders die mittelalterliche Ehe wird als ein Repressionsmittel der damaligen Zeit rezipiert.