Der Sanierungsplan

Inhaltsangabe:Einleitung: Das heutige Insolvenzrecht ist entstanden aus der Zusammenführung von Konkursordnung, Vergleichsordnung und Gesamtvollstreckungsordnung. Es bietet erstmals seit dem 1.1. 1999 neben der Zerschlagung von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens (Regelverfahren) auch die Möglichkeit zur Erstellung eines Insolvenzplans (Planverfahren). Damit erhalten Gläubiger und Schuldner die Möglichkeit die Verwertung, Fortführung oder den Verkauf des Unternehmens privatautonom zu regeln. Das bisherige Instrumentarium zur Sanierung insolventer Unternehmen hatte sich als völlig unzureichend erwiesen. Deutlich wird dies an der permanent steigenden Zahl der Insolvenzen in Deutschland, wie auch in Europa. Wirtschafts- und Konjunkturkrisen tragen ihr übriges dazu bei. Die momentane Wirtschaftslage scheint den Trend zu verstärken. Besonders betroffen ist z. B. die Baubranche, deren Beschäftigungslage so schlecht ist wie seit 50 Jahren nicht mehr, aber auch die Dienstleistungsbranche. Banken- und IT-Branche verzeichnen deutliche Umsatzrückgänge. Gewinnwarnungen sind an der Tagesordnung und haben an den weltweiten Wertpapiermärkten z. T. zu dramatischen Verlusten geführt. Hier besonders betroffen der Neue Markt, der bis zu 90 % seines Wertes verlor. In Folge der Umsatz- und Ergebnisrückgänge kommen viele Unternehmen in existentielle Schwierigkeiten. Mit Personalentlassungen und Restrukturierungsprogrammen wird versucht, die angespannte Lage zu vermindern. Leider gelingt dieses Unterfangen nicht immer, wie die Insolvenzstatistiken zeigen. „Die allgemeinen schädlichen Folgen von Insolvenzen als Störfälle der Wirtschaft und Ursache sozialer Härten machen sich gerade in den heutigen Industriestaaten besonders bemerkbar. Sie sind mit ihrer arbeitsteiligen, ineinander verflochtenen Wirtschaft und der Masse ihrer lohnabhängigen, auf Arbeitsplätze angewiesenen Bevölkerung gegen das Umsichgreifen eines finanziellen Zusammenbruchs besonders empfindlich. Dem Erhalt eines schuldnerischen Unternehmens kommt als Alternative zur Zerschlagung daher ein hoher Stellenwert zu, auch wenn ein unrentables Unternehmen nicht entgegen dem Gesetzen der Wettbewerbswirtschaft künstlich am Leben erhalten werden darf, eine Sanierung also nicht immer eine Lösung.“. Unternehmenssanierungen gehören zu den schwierigsten unternehmerischen Führungsaufgaben. Sie müssen daher sorgfältig geplant werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen und verbleibende Chancen konsequent zu [...]

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