Der Schutz der Privatheit im Zivilrecht

Das Recht auf Privatheit steht seit jeher im Zentrum des Persönlichkeitsschutzes. Als Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Informationen ist es wesentliche Bedingung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Inhalt und Aufgabe des Privatheitsschutzes haben sich allerdings im Zeitalter der Medien- und Informationsgesellschaft grundlegend verändert. Personenbezogene Informationen, zu denen neben den Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person auch deren Persönlichkeitsattribute, wie Name, Bild oder Stimme zu zählen sind, erlangen heute zunehmend wirtschaftliche Bedeutung - die Persönlichkeit wird zur Ware. Eine Verletzung des Rechts auf Privatheit betrifft damit neben ideellen Integritätsinteressen häufig auch materielle Verwertungsinteressen. Die deutsche Lehre und Rechtsprechung tragen dem bislang nur unzureichend Rechnung. Vor dem Hintergrund des englischen und des US-amerikanischen Rechts erarbeitet Ulrich Amelung eine moderne Interpretation von Privatheit, die über den herkömmlichen Begriff der Privatsphäre inhaltlich und funktionell hinausweist. Hierauf aufbauend geht er der Frage nach, wem der Nutzen aus der zwangsweisen Verwertung privater Informationen gebührt. Auf der Grundlage der rechtsvergleichenden Untersuchungen entwickelt der Autor einen differenzierten Lösungsansatz, der den Schwerpunkt der Betrachtung vom Schadensersatz- auf das Bereicherungsrecht verlagert.

Geboren 1972; 1991-96 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Paris; 1996-2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Hist. Rechtsvergleichung, Universität Regensburg; 1997-98 Magister Juris in Oxford (GB); seit 2000 Referendar in Lübeck; 2001 Promotion.