Der Schutz des Einfältigen durch den Betrugstatbestand.

Es gibt Sachverhaltskonstellationen, in denen die Anwendung des Betrugstatbestands fragwürdig erscheint, weil das Opfer außergewöhnlich leichtgläubig war oder sich besonders fahrlässig verhalten hat. Hierzu zählen beispielsweise sogenannte Abo-Fallen im Internet, rechnungsähnliche Angebotsschreiben, aber auch übertreibende Aussagen im Bereich der Publikumswerbung. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit das von der herrschenden Meinung vertretene Dogma, dass auch besonders leichtgläubige und sorglose Opfer durch den Tatbestand des Betruges geschützt seien, angesichts bestehender unionsrechtlicher Einflüsse noch aufrechterhalten werden kann. Dabei geht die Arbeit auch darauf ein, wie sich das unionsrechtliche Leitbild vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher in den Betrugstatbestand integrieren lässt.

Mathias Greupner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2011 arbeitete er ebendort als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Christian Jäger und Prof. Dr. Nina Nestler. Seit 2015 ist Mathias Greupner als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Kartellrecht und Compliance tätig.