Der Schutz von Dritten in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Zahlreiche Versicherungen dienen nicht allein dem Schutz des jeweiligen Versicherungsnehmers, sondern entfalten zugleich unmittelbar oder mittelbar Schutzwirkung zugunsten bestimmter Drittparteien. Bei diesen Versicherungsformen stellt sich stets die Frage, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen der Drittschutz auch in der Insolvenz des Versicherungsnehmers fortwirken kann. Während Rechtswissenschaft und -praxis sich bislang darauf beschränkten, individuelle Lösungen für einzelne Manifestationen dieses Grundproblems zu entwickeln, unternimmt Philipp Hofmann erstmals den Versuch, aufbauend auf allgemeine verfassungs-, insolvenz- und versicherungsrechtliche Prinzipien ein umfassendes und in sich kohärentes System des Schutzes von Dritten in der Insolvenz des Versicherungsnehmers zu entwickeln. Die Dissertation wurde mit dem Excellence Award des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Hamburg e.V. 2017, dem Berliner Preis des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. 2017 und dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht und Sanierung 2018 der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ausgezeichnet.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Grenoble; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg; 2017 Promotion; Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.