Der Schutz von Ehe und Familie in der Europäischen Grundrechtecharta.
Autor: | Viktor Rogalla |
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EAN: | 9783428552481 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 02.11.2017 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Ehe und Familie Grundrechtecharta Grundsätze |
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Der Schutz von Ehe und Familie wird in Deutschland und Europa seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Obwohl der Europäischen Union keine direkten Kompetenzen zur Regelung von Ehe und Familie zukommen, widmet sich die Grundrechtecharta dem Lebensbereich Ehe und Familie in gleich drei Artikeln, den Art. 7, 9 und 33. Die Arbeit untersucht die Begriffe Ehe und Familie sowie die Struktur der einschlägigen Art. 7, 9 und 33 der Europäischen Grundrechtecharta unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Schutzniveau von der Grundrechtecharta nicht unterschritten werden darf, sowie das Verhältnis der Normen zueinander. Dabei wird auch eine Zuordnung der Gewährleistungen des Art. 33 der Grundrechtecharta zur Kategorie der Rechte oder Grundsätze vorgenommen. Schließlich werden die bereits heute bestehenden praktischen Anwendungsfelder abgesteckt.
Viktor Rogalla studierte von 2005 bis 2011 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Göttingen und Nottingham. Im Anschluss an die Erste Prüfung und den Magister für Rechtsintegration in Europa (MLE) im Jahr 2011 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Die Promotion erfolgte im Sommersemester 2016 ebenda. Mittlerweile ist er in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.
Viktor Rogalla studierte von 2005 bis 2011 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Göttingen und Nottingham. Im Anschluss an die Erste Prüfung und den Magister für Rechtsintegration in Europa (MLE) im Jahr 2011 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Die Promotion erfolgte im Sommersemester 2016 ebenda. Mittlerweile ist er in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.