Der Sonderkündigungsschutz im Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern. Zur Absicherung der im Gesetz für Beschäftigte vorgesehenen Freistellungsansprüche wurde ein Sonderkündigungsschutz in § 5 PflegeZG normiert. Diese Arbeit befasst sich mit dessen Geltungsbereich, Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Es werden insbesondere die zeitlichen Grenzen des Kündigungsschutzes aufgezeigt. Die Arbeit liefert dabei auch einen Beitrag zur Klärung der bei der Auslegung des PflegeZG insgesamt bestehenden Probleme. Zudem werden die Defizite der bestehenden gesetzlichen Lage und Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.

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