Der Soziale Arbeitsmarkt - wie wirkt das Teilhabechancengesetz?

Am 1. Januar 2019 trat das auch als 'Sozialer Arbeitsmarkt' bezeichnete Teilhabechancengesetz (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und Coaching sollen Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gebracht werden. Dieses Heft fragt nach Effizienz, Nachhaltigkeit und ­Finanzierung der Förderinstrumente. Aus der kommunalen Praxis werden Gelingensbedingungen für die Umsetzung formuliert.