Der Staat als Zukunftsagentur

Nachhaltigkeit ¿ einst ein Försterwort, heute ein Allerweltswort. Ihrem Wesen nach anthropogen und anthropozentrisch ist Nachhaltige Entwicklung gleichwohl keine neue Metaerzählung. Sie ist vielmehr die notwendige Hülle, innerhalb derer es gelingen mag, tradierte große Erzählungen zu bewahren und neue zu begründen. Nachhaltige Entwicklung wird in erster Linie von der Gesellschaft gestaltet. Erst dort, wo gesellschaftliche Kräfte nicht mehr hinreichend wirksam sind, tritt der Staat subsidiär gewährleistend ein. Ko-evolutiv verknüpft bilden Staat und Gesellschaft auf diese Weise eine Verantwortungsgemeinschaft. Die rasche Entwicklung der Menschheit, die insbesondere auf den Wirkungen der memetischen Evolution beruht, führt immer wieder zu Risiken für die Nachhaltige Entwicklung. Mit dem Instrument der Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung versetzt sich der Staat in die Lage, diese Entwicklung zu begleiten und erforderlichenfalls ohne kritische Verzögerung Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigen Entwicklung zu initiieren. Wohin seine Metaerzählungen den Menschen führen werden, liegt im unbegrenzten Raum der Möglichkeiten. Dessen gestaltbare Größe hängt jedoch unmittelbar von der Gewährleistung der Nachhaltigen Entwicklung ab und ginge unmittelbar mit dieser unter. Insofern ist die Gewährleistung der Nachhaltigen Entwicklung eine notwendige Voraussetzung zur Überwindung der Kontingenz menschlichen Seins. Mit dem expliziten Bezug auf die subsidiär wirksame Gewährleistung der Nachhaltigen Entwicklung als Kernaufgabe schlüpft der Staat, schlüpfen Herrschaftssysteme in eine Rolle als Zukunftsagenturen.

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