Der Stammheim-Prozess

"Stammheim" ist seit dem Beginn des Prozesses gegen die erste Führungsgeneration der RAF im Mai 1975 zum Mythos geworden. Die Wahlverteidiger der Angeklagten taten alles, um das Strafverfahren zum Schauprozess zu machen. Bundesanwaltschaft und Richter mussten sich an die Strafprozessordnung halten und konnten sich nicht gegen die dauernden Attacken wehren. So entstand ein Ungleichgewicht: In die deutsche Öffentlichkeit drang fast nur die einseitige Interpretation der RAF-Anwälte - und wirkt bis heute fort. Sie lässt das Verfahren als "systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien" (Otto Schily) erscheinen. Dabei ist das Gegenteil richtig: Die Richter gewärleisteten ein ordentliches Strafverfahren.Ein halbes Jahrhundert später ist es an der Zeit, dem Verfahren und damit dem Rechtsstaat Gerechtigkeit widerfahren zu lassen - auf Grundlage vielfältigster Quellen. Der Bogen spannt sich von der Ankunft der RAF-Führung in der Untersuchungshaft 1972 bis zum Selbstmord von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in Stammheim am 18. Oktober 1977. Gezeigt wird, was beim Jahrhundertprozess wirklich geschah. Er ist ein Vorbild für den Umgang des Rechtsstaat mit Terror.

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