Der Status des Praktikanten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Praktikanten sind Personen, die sich, ohne eine systematische Berufsausbildung zu absolvieren, einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung im Rahmen einer Gesamtausbildung unterziehen'. Die Praktikumsausbildung dient dem Kennen lernen des Betriebsalltags und typischer Funktionen im Unternehmen Sie soll auf den Beruf vorbereiten. Gleichzeitig verhilft das Sammeln von praktischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen im Betrieb einen Praxisbezug zum Studium herzustellen. Bei den Praktika wird zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktika unterschieden werden und ob diese in der Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind oder nicht.

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