Der Tarifvertrag als exklusives Gut.

Der Streit um die Zulässigkeit tarifvertraglicher Vorteilsregelungen zugunsten der eigenen Verbandsmitglieder durchzieht die Arbeitsrechtsliteratur seit Anbeginn der Weimarer Republik. Auch heute noch handelt es sich bei diesen sog. Differenzierungsklauseln um eines der zentralen Probleme des Arbeitsrechts, das auch durch das Machtwort des Großen Senats des BAG im Jahr 1967 nicht geklärt werden konnte. Vereinbarungen der IG Metall im Jahr 2004 brachten die Differenzierungsklauseln zurück in das Blickfeld einer breiten juristischen und nichtjuristischen Öffentlichkeit. Differenzierungsklauseln lassen sich unter den verschiedensten juristischen und gesellschaftlichen Blickwinkeln untersuchen. Die juristische Problematik betrifft dabei Rechtsbereiche, die von den Höhen des Verfassungsrechts wie z. B. der negativen Koalitionsfreiheit bis hinab zu den vielfältigen Aspekten des einfachen Rechts reichen. Hinzu kommt die in der bisherigen Diskussion kaum beachtete völker- und europarechtliche Dimension. Philipp Leydecker kommt nach umfassender Auseinandersetzung mit den vorgenannten Rechtsbereichen in der vorliegenden Publikation zu dem Ergebnis, dass die Tarifvertragsparteien weitgehend frei sind, entsprechende Klauseln zu vereinbaren. Gegen ihre Erstreikbarkeit bestehen keine rechtlichen Bedenken.

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