Der Tatbestand der Benachteiligung nach dem AGG

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: Sehr Gut (16 Punkte), Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Propädeutisches Seminar zum Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.8.2006 in Kraft getreten ist, erfolgte zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismus-Richtlinie), 2000/78/EG (Rahmen-Richtlinie), 2002/73/EG (Revidierte Gleichbehandlungs-Richtlinie), sowie 2004/113/EG (Vierte Gleichstellungs-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens). Es beruht stark auf dem Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes, welches in der 15. Legislaturperiode des Bundestags von der Regierungskoalition SPD/Grüne eingebracht wurde. Das AGG verwendet jedoch im Gegensatz zu den EU Richtlinien und dem Gesetzesentwurf der SPD/Grünen aus der 15. Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr den Begriff der Diskriminierung, sondern den Begriff der Benachteiligung. Der Gesetzgeber wandte sich diesem Begriff zu, um zu verdeutlichen,dass nicht jede unterschiedliche Behandlung, die für den Betroffenenmit einem Nachteil verbunden ist, auch eine Diskriminierung ist.

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