Der Technologietransfer der deutschen Hochschulen im Binnenmarkt der Europäischen Union

Erstmals wird ausführlich dargelegt, wie Hochschulen bei der Verwertung von Schutzrechten an Unternehmen vorgehen sollten, um eine Beihilfegewährung i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV ausschließen zu können. Nachdem der Autor zu dem Ergebnis gelangt, dass die Unionsziele des Art. 179 Abs. 1 AEUV bei der Anwendung und Auslegung des Beihilfeverbotstatbestandes zu berücksichtigen sind, zeichnet er unter Bezugnahme auf wirtschaftswissenschaftlich anerkannte Patentbewertungs- und Verhandlungsmethoden das aus dem höchstrichterlich anerkannten 'market-economy-investor-principle' abzuleitende 'Kriterium der marktwirtschaftlich verwertenden Forschungseinrichtung'. Schließlich wird die Primärrechtskonformität und Anwendbarkeit des noch bis 2020 geltenden und dann wohl zu novellierenden F&E&I-Rahmens der EU-Kommission kritisch diskutiert. Aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Autors im Bereich des Technologietransfers weist das Werk eine besondere Praxisrelevanz auf.

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