Der Umgehungsbegriff im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung einzelner Umgehungsmodelle im Zusammenhang mit § 613a BGB.

Im Rahmen von Restrukturierungen von Unternehmen sieht sich der Arbeitsrechtler zwangsläufig mit der Betriebsübergangsnorm § 613a BGB konfrontiert. Aufgrund des gesetzlichen Übernahmezwangs der Arbeitnehmer des Betriebsveräußerers kann § 613a BGB die Durchsetzung von ökonomisch fundierten Entscheidungen und Auswahlprozessen verhindern. Aufgrund dieser für den Betriebserwerber und den Betriebsveräußerer nachteiligen Folgen sind die Vertragsgestaltungen, den Anwendungsbereich der Norm zu vermeiden, vielfältig. Werner Thienemann widmet sich der Abgrenzung von Vertragsgestaltungen, die den Anwendungsbereich der Norm zulässig vermeiden, und solchen, die als unzulässiges Umgehungsgeschäft qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist dabei eine Analyse der Grundsätze der Gesetzesumgehung im Allgemeinen Zivilrecht sowie die Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu befristeten Arbeitsverträgen vor Inkrafttreten des TzBfG. Die herausgearbeiteten Grundsätze wendet der Autor schließlich zur Überprüfung der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen an, die zur Vermeidung des § 613a BGB herangezogen werden.

Werner Thienemann studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an der Universidad Pablo de Olavide in Sevilla/Spanien. Während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht bei Professor Dr. Steffen Klumpp war er zugleich als freier Mitarbeiter in einem juristischen Repetitorium tätig. Im März 2014 nahm er eine Gastdozentur an der Akdeniz Üniversitesi in Antalya/Türkei zu einem europarechtlichen Thema wahr. Sein Referendariat absolvierte er im OLG Bezirk Nürnberg mit Stationen u.a. in einer Rechtsanwaltskanzlei in Sydney/Australien. Seit Oktober 2015 ist er als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.