Der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland

Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften - Gesundheitslogistik, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Pharmamanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Masterarbeit sollen die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19.Oktober 2016 auf den deutschen Apothekenmarkt dargelegt werden. Hierbei werden die Marktanteile von verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen, rezeptfreien OTC-Präparaten vor und nach dem Urteil analysiert und eine Abschätzung für zukünftige Entwicklungen gegeben. Im Mittelpunkt stehen dabei die wichtigsten Gutachten, die sich mit den Folgen des EuGH-Urteils auseinandersetzen und Forderungen daraus ableiten. Außerdem werden die veröffentlichten Daten zur Rx- und OTC-Marktentwicklung betrachtet. Der Fokus liegt dabei auf der Gesetzlichen Krankenversicherung, da knapp 90% aller Einwohner bei der GKV versichert sind. Abschließend werden die Zahlen der zwei umsatzstärksten Versandapotheken in Deutschland mit einbezogen. Die Quellen werden hierbei kritisch betrachtet sowie die jeweiligen Bemessungsgrundlagen und Interessen der Anspruchsgruppen berücksichtigt. Ziel ist es eine belastbare Basis für die Beantwortung der Forschungsfrage zu erhalten. Zur Beantwortung der Frage wird zu Beginn näher auf die Entwicklung des deutschen Apothekenmarkts eingegangen. Danach werden die rechtlichen Grundlagen des Apothekenbetriebs und Versandhandels erläutert, bevor oben genannte Rechtsprechung genauer untersucht wird. Den Hauptteil bildet die Untersuchung der relevanten Gutachten und Daten. Die kritische Auseinandersetzung mit diesen und Ableitung des Gesamtergebnis bildet den Abschluss dieser Masterarbeit. Arzneimittel zählen zu den Waren besonderer Art und unterliegen deshalb einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Die Besonderheit bildet dabei ein einheitlicher Apothekenverkaufspreis für Rx-Arzneimittel in Deutschland. Bis dato galt diese Regelung auch für Versandapotheken, die ihren Standort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU haben und von dort aus Rx-Arzneimittel nach Deutschland verschicken. Der europäische Gerichtshof hat abweichend davon, am 19.10.2016, die Preisbindung für EU-Versandapotheken für nichtig erklärt. EU-Versandapotheken dürfen seitdem vom einheitlichen Apothekenabgabepreis für Rx-Humanarzneimittel, nach §78 Abs.2 S.2 AMG, abweichen, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden.

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