Der Vertrauensschutz des gutgläubigen Unternehmers im harmonisierten Umsatzsteuerrecht.

Das Erhebungssystem der Umsatzsteuer zwingt den Unternehmer, sich zur Geltendmachung von Steuervorteilen Angaben über seine Geschäftspartner einzuholen. Jedoch sind Einblicke in die fremden Vorgänge oftmals nicht oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich. Dies wirft die Frage eines Vertrauensschutzes auf, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Angaben unzutreffend sind. Der deutsche Gesetzgeber hat dies ausschließlich in § 6a Abs. 4 UStG für den Teilbereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgesehen. Die Problematik existiert jedoch bereichsübergreifend im gesamten Umsatzsteuerrecht (wie zum Beispiel auch im Vorsteuerabzugsrecht). Kernthese der Arbeit ist, dass der vom Staat in Dienst genommene gutgläubige Unternehmer keine Ausfallhaftung übernehmen muss, wenn er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Angaben des Geschäftspartners zu überprüfen.

Philipp von Sanden studied German law at the University of Passau from 2012 to 2018. He specialized in German corporate and tax law. As a member of the team of the University of Passau, he achieved the third place at the renowned >BFH Moot Court< for German tax law in 2015. After successfully passing his first State Exam, he worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Rainer Wernsmann for constitutional and administrative law, with a focus on finance and tax law, at the University of Passau. During this time, he published several articles on German tax law. Currently, he is preparing for his Second State Exam in Wiesbaden.