Der Wandel im Berufsbild der Anwaltschaft

Das anwaltliche Berufsbild scheint im Wandel begriffen; der Rechtsanwalt - de lege lata ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs - tritt mittlerweile zunehmend als profitorientierter Dienstleister auf. Diese Entwicklung geht mit einer Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts, der Abnahme spezifisch anwaltlicher Rechte und Pflichten in nahezu allen Bereichen einher. Ein in jeder Hinsicht exemplarischer Bereich ist das anwaltliche Werberecht, an dessen allmählicher Liberalisierung - wie die Arbeit eindrucksvoll zeigt - der Wandel im Berufsbild der Anwaltschaft seinen vielleicht stärksten, jedenfalls aber plakativsten Ausdruck findet.