Der Wandel vom Osmanischen Reich zur Türkischen Republik im Zeitraum 1908-1923 im Hinblick auf die Rolle der christlichen Minderheiten, ihre Vernichtung und deren Folgen
Autor: | Constantin Mavromatidis |
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EAN: | 9783656074489 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 02.12.2011 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | 1915 Armenier Atatürk Christen Enver Pascha Genozid Griechen Islam Istanbul Jungtürken Konstantinopel Minderheiten Nationalismus Osmanisches Reich Talaat Pascha Türkei Türkische Republik Vertreibung Völkermord |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Mittlerer Osten, Note: 1,0, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1.Aktuelle Debatte und Situation 'Auf uns werden keine Waffen mehr gerichtet, in einer Millionenmetropole sind wir nicht einmal mehr eine Minderheit' , stellt Mihail Vasiliadis, Herausgeber und Chefredakteur der 'Apoyevmatini', der in Istanbul erscheinenden griechischsprachigen Tageszeitung, gegenüber der Journalistin Federica Matteoni resignierend fest. Der demographische Rückgang der christlichen Minderheiten ist ein Phänomen, welches sich auf unterschiedliche Faktoren zurückführen lässt. Es sind nicht nur die aus christlicher Sicht verhängnisvollen historischen Ereignisse der vergangenen einhundert Jahre, sondern auch die bis zum heutigen Tage anhaltenden restriktiven Gesetzesanwendungen der türkischen Regierungen, die sie zu Bürger zweiter Klasse degradieren. Deutlich wird das unter anderem dadurch, das die türkische Rechtsprechung ' [...] die Voraussetzung für eine weitgehende Enteignung der nichtmuslimischen Minderheiten geschaffen [...]' hat, wie es in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14.12. 2001 zu lesen war. Seit dem Jahr 1936 dürfen Minderheiten in der Türkei, weder Vermögen erwerben noch als Schenkung oder Erbschaft annehmen dürfen. Wie es oft bei Erbschaften und Schenkungen der Fall ist, sind keine Rechtsnachfolger der ehemaligen Eigentümer vorhanden. Somit fällt also das Vermögen an den türkischen Staat. Dem sogenannten Stiftungsgesetz aus dem Jahre 1926 und 1935 entsprechend, sind allein in den letzten Jahren 39 Immobilien der armenischen Gemeinde so dem türkischen Staat zugefallen.