Der Weg des Rings in die kirchliche Hochzeitsliturgie. Vom heidnischen Verlobungs- zum christlichen Ehering

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Potsdam (Institut für Religionswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl der Ringwechsel seinen festen Platz in der Liturgie des Trauungsgottesdienstes hat und sich der Verlobungs- bzw. der Ehering durch die christliche Kirche im Abendland verbreitete, ist er nicht christlichen Ursprungs. Der Ring als Treuesymbol findet keine Erwähnung in der Heiligen Schrift, obwohl die Kirche die Ehe in Analogie besonders zum Neuen Bund zwischen Jesus Christus und der Kirche als seiner Braut stellt. Der Ehering ist ein Beispiel dafür, dass die Kirche weltlich-lokale Volksbräuche und -riten in ihre Liturgie aufnahm und diese kanonisierte. So hat auch der Ring innerhalb des kirchlichen Hochzeitsritus seine eigene Geschichte, die unabhängig vom Christentum beginnt. Da im Laufe der Geschichte die westliche und östliche Kirche ihre eigene Ordnung aufbauen und sie sich mit der Völkerwanderung und der Vermischung von romanisch-lateinischer und germanischer Kultur auch in Bezug auf die Feier der Trauung eigenständig entwickeln, ist es sinnvoll die West- und die Ostkirche getrennt voneinander zu betrachten. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wird im Folgenden die Entwicklung des Verlobungs- bzw. Eherings allein in der römisch-katholischen Kirche dargestellt. Im Vergleich mit dem Alten und Neuen Testament wird aufgezeigt, dass der Ring in seiner heutigen Bedeutung für die Ehe nicht aus biblischen, ferner urchristlichen Zeiten stammt, sondern sein Ursprung im antiken Rom auszumachen ist. Ziel ist es, die Geschichte des Eheringes zu skizzieren und seine Aufnahme in den kirchlichen Hochzeitsritus zu erläutern. Dazu ist es notwendig, die Entwicklung des Eherechts zu behandeln. Neben liturgiewissenschaftlichen Beiträgen, wie von Korbian Ritzer, der sich intensiv mit den Bräuchen der frühen Christen beschäftigt, und Artikeln aus rechtsgeschichtlichen Nachschlagewerken wird vor allem die Dissertation von Manfred Mühl herangezogen.

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