Der absolutistische König im Feld

Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: "-", Justus-Liebig-Universität Gießen (Universität), Veranstaltung: Einführungsseminar Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit, der Betrachtung des absolutistischen Königs im Feld, möchte ich die Funktion des Feldherren näher untersuchen. Diese Untersuchung wird sich auf die beiden Könige Friedrich den Großen und Ludwig XIV. beschränken, wobei auch hier, aufgrund der umfangreichen Literatur und meiner für eine genauere Analyse nicht ausreichenden Kenntnisse bezüglich der beiden Herrscher, nur eine Grundrißbetrachtung möglich ist. Aus diesem Grund sollen die grundsätzliche Einstellung der beiden Könige zur Armee und zu den Tätigkeiten als Feldherr verglichen werden. Natürlich bedarf es hier zudem des Vergleiches der persönlichen Auffassung von den Pflichten eines Feldherren, der die Funktion des Königs als Feldherr letztendlich deutlich machen soll. Die historischen Gesamtzusammenhänge bezüglich der Einstellungen der beiden Könige im einzelnen darzustellen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Deshalb soll zunächst einmal die Tatsache genügen, daß sich die Vorstellungen eines Feldherren zur Zeit Ludwigs XIV. in Frankreich von denen in Preußen unterschieden, nicht zuletzt durch die die soldatische Feldherrenfunktion einleitenden Gedanken Friedrich Wilhelms I., dem Vater Friedrichs des Großen. Die Armee war nicht nur, wie in Frankreich um 1700, ein Teil des Staates, sondern die bestimmende soziale Macht, "die zugleich die Macht des Königs war, Staat und Gesellschaft durchdrang"1 und deren Feldherr bzw. König ein Teil ihrer selbst war. Demnach wird sich zeigen, daß die Funktion des preußischen Feldherren Friedrich des Großen eine soldatische gewesen sein muß. Das bedeutet, daß sich der König direkt als Planer und Ausführender Krieger am Krieg beteiligte, er erscheint als der 'typische' Feldherr. Wohingegen Ludwig XIV. vermutlich eine hauptsächlich nur auf Repräsentation und Ritualeinhaltung beschränkte 'Feldherren'funktion hatte. Bei dem Vergleich der Einstellung zur Armee, dem Vergleich der Tätigkeiten im Feldlager und in der Schlacht wird die Funktion in Ansätzen deutlich.