Der außerordentliche Einspruch im Dritten Reich

Gemeinsam mit dem Dritten Reich ging auch ein 'Werkzeug in der Hand des Führers zur Wahrung des Rechts' unter - das Rechtsinstrument des außerordentlichen Einspruchs. Kurz nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs geschaffen, ermöglichte es dem 'obersten Gerichtsherrn' und 'obersten Richter' Adolf Hitler, rechtskräftige Strafurteile vom Amtsgericht bis hin zu Reichsgericht und Volksgerichtshof aus der Welt zu schaffen. Im Anschluss kam es zur Neuverhandlung vor eigens zu diesem Zweck geschaffenen Senaten an den obersten Gerichtshöfen des Reiches: dem Besonderen Strafsenat des Reichsgerichts sowie dem Besonderen Senat des Volksgerichtshofs. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, erstmalig ein umfassendes Bild vom außerordentlichen Einspruch sowie von der Arbeit der Besonderen Senate zu zeichnen. Unter Auswertung der dazu verfügbaren Archivalien kommt die Untersuchung zu Ergebnissen, die einen bedingungslosen Gehorsam und ein gnadenloses Vorgehen der höchsten deutschen Strafgerichte belegen.