Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen durch Finanz- und Sozialbehörden
Autor: | Martin Pusch |
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EAN: | 9783831672790 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 01.02.2017 |
Untertitel: | Ein Instrument heimlicher Ermittlungstätigkeit im Spannungsfeld zwischen Steuergerechtigkeit, Leistungsmissbrauch, effektiver Strafverfolgung und dem rechtsstaatlich gebotenen Schutz des Steuerpflichtigen/Leistungsempfängers |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Bankgeheimnis Europarecht Nemo-tenetur-Prinzip Steuerehrlichkeit Steuergeheimnis Unternehmenssteuerreformgesetz Zinsabgeltungssteuergesetz |
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Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen ermöglicht - zumindest mittelbar - weitreichende Einblicke in die persönliche Lebensführung des Betroffenen. Er wurde als Instrument zur Terrorismusbekämpfung eingeführt und mit dem Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter der Allgemeinheit gerechtfertigt, bereits nach kurzer Zeit aber entgegen der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention auch für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke gestattet. Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtlichen Grenzen einer beständigen Ausweitung staatlicher Ermittlungsbefugnisse anhand des automatisierten Kontenabrufs. Sie zeigt auf, dass der Verwendung der auf diese Weise erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Aufklärung von (Nicht-)Steuerstraftaten (un-)selbstständige Beweisverwertungsverbote entgegenstehen, die sich aus dem Nemo-tenetur-Prinzip sowie dem Steuer-, Sozial- oder Bankgeheimnis bzw. deren Verletzung ergeben.
Martin Pusch, Jahrgang 1972, studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität, München, Rechtswissenschaften. Nach dem Assessorexamen (2000) begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt, deren Schwerpunkt an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Handels-, Bank- und Kapitalmarktrecht einerseits und Strafrecht andererseits liegt.
Martin Pusch, Jahrgang 1972, studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität, München, Rechtswissenschaften. Nach dem Assessorexamen (2000) begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt, deren Schwerpunkt an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Handels-, Bank- und Kapitalmarktrecht einerseits und Strafrecht andererseits liegt.