Der bedingte Tötungsvorsatz.

Bei der Vorsatzgrenzziehung handelt es sich bis heute um eine der schwierigsten und umstrittensten Fragen des Strafrechts. Nie ist diese Frage so spannend wie im Bereich der Tötungsdelikte. Nirgendwo ist menschliche Irrationalität so deutlich, der Beweis so schwierig und die Rechtsprechung so uneinheitlich. In der Arbeit wird neben einer Analyse der hierzulande geführten Diskussion die französische und die kalifornische Rechtslage untersucht. Die Untersuchung zeigt: Rechtssicherheit erfordert einen gewissen Grad an Normativierung. Doch der Grat zwischen Normativierung und Vorsatzzuschreibung ist schmal. Normativierung muss daher beim Willenselement anknüpfen. Dieses ist nicht mehr als ein Vorsatzausschlusskriterium ohne eigenständigen positiven Bedeutungsgehalt. Für die Vorsatzbestimmung sind allein die Qualität der vom Täter gesetzten Gefahr und seine Kenntnis davon entscheidend. Darauf, ob der Täter sich mit dem Erfolgseintritt abgefunden hat, kommt es nicht an. Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die für den Fall, dass dem Täter die seiner Handlung anhaftende Vorsatzgefahr bewusst ist, stets zu bejahen ist.

Miriam Ruppenthal studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Münster. Während ihrer Promotion war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht und am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität zu Köln tätig. Zudem war Miriam Ruppenthal Stipendiatin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und Visiting Scholar an der University of California, Boalt Hall School of Law in Berkeley und der Université Panthéon-Assas in Paris. Nachdem sie das Referendariat im Landgerichtsbezirk Bonn absolviert hat, ist sie nun Richterin in Köln.